Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je.

Wenn du die Bedingungen erfüllst, kannst du von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so deinen Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.

Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

Anspruchsberechtigte:

  • Privatpersonen (keine Unternehmen)

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr

  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich daie Berechtigungsgarenze um 5.000 € je Kind.

Art & Höhe der Förderung:

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​

  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. ​

  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.​

  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.​

  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)​

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km​

  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.

Antrag: Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Gültigkeit: Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. ​